Der Stadtrat von Santiago del Teide eröffnet ab morgen, Donnerstag, 12. Mai bis 31. Mai, den Aufruf zur Hilfe für Familien mit Kindern, die in Kindergärten im ersten Zyklus der Säuglingserziehung von 0 bis 3 Jahren sowohl in öffentlichen als auch in öffentlichen Kindergärten eingeschrieben sind privat in der Gemeinde Santiago del Teide oder anderen Gemeinden, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in Santiago del Teide gemeldet sind.

Begünstigte dieser Beihilfe können Eltern oder Erziehungsberechtigte sein, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1.- Kinder im Alter von null bis drei Jahren betreuen oder gesetzlich unter Ihrer Vormundschaft stehen, die in Kindergärten eingeschrieben sind und dass der Besuch dieser Zentren kontinuierlich erfolgt.

2.- Mindestens sechs Monate vor Einreichung des Antrags in der Gemeinde Santiago del Teide registriert sein.

3.- Dass das Pro-Kopf-Einkommen der Familie in keinem Fall den aktuellen monatlichen IPREM gemäß der in der fünften Grundlage festgelegten Formel übersteigt.

4.- Auf dem Laufenden sein bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten vor der kommunalen, staatlichen, autonomen Finanz- und Sozialversicherung, für die der Stadtrat von Santiago del Teide ausdrücklich zur Überprüfung ermächtigt ist.

5.- Nicht an einem der Verbote beteiligt sein, die in Artikel 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen festgelegt sind.

Der Antrag muss vom Vater und der Mutter oder dem Betreuer des Schülers unterschrieben werden, unter dessen Unterhalt die Begünstigten dieser Beihilfe stehen. Die Beihilfe kann für zwei oder mehr Geschwister mit einem einzigen Antrag beantragt werden.

TERMIN

Personen, die sich dafür entscheiden, die Dokumentation persönlich vorzulegen, müssen telefonisch unter 922-86-31-27 ext. 240 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Personen, die dies wünschen, können diese Verfahren über die elektronische Zentrale der Gemeinde durchführen und müssen dafür über ein digitales Zertifikat verfügen.