Der Stadtrat hat die Antragsfrist für Unterstützung bei der Zahlung der Grundsteuer (IBI) bis zum 30. Oktober geöffnet.

Bewerben können sich Einwohner, die nachweisen können, Rentner, Langzeitarbeitslose, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen mit Behinderungen oder Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu sein.

Der Stadtrat von Santiago del Teide hat die Gewährung sozialer und individueller Unterstützung auf offener Basis für Einwohner genehmigt, die nachweisen können, dass sie Rentner, Langzeitarbeitslose, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen mit Behinderungen oder Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind und diesen Status durch ein Gerichtsurteil oder eine einstweilige Verfügung nachweisen können. Diese Unterstützung wird ihnen bei den primären Wohnkosten im Zusammenhang mit der Zahlung der Grundsteuer (IBI) für das Haushaltsjahr 2025 helfen. Der Rat hat für diese Antragsfrist ein Budget von 30.000 € bereitgestellt.

Wir im Stadtrat sind uns der Situation vieler Familien in der Gemeinde bewusst. Ziel dieser Förderung ist es, die finanziellen Schwierigkeiten der schwächsten Bevölkerungsgruppen in Santiago del Teide sowie der Familien zu lindern, die nicht oder nur über begrenzte Mittel verfügen, um den Alltag und die Zahlung ihrer Steuern zu bewältigen. Dies ist auch notwendig, um die Steuererhöhungen zu decken, die durch das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene allgemeine kollektive Bewertungsverfahren, d. h. die Neuberechnung der Katasterwerte der Grundsteuer (IBI), weitergegeben werden, was einen finanziellen Aufwand darstellt.

Die Antragsfrist endet am 30. Oktober. Zu den Voraussetzungen für den Erhalt dieser Förderung gehören unter anderem:

* Der Begünstigte muss in der Gemeinde der Altstadt von Santiago del Teide gemeldet sein und mindestens ein Jahr in der beantragten Immobilie gewohnt haben. Antragsteller, die derzeit in einem Pflegeheim leben und deren Hauptwohnung leer steht, erfüllen diese Voraussetzung ebenfalls.

* Sie müssen einer der oben genannten Gruppen angehören.

* Sie müssen Eigentümer, Nutznießer oder Inhaber eines Nutzungsrechts an der Wohnung sein, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, sofern diese sich innerhalb der Gemeinde Santiago del Teide befindet. Zudem müssen Sie in der Grundsteuerrechnung für diese Wohnung als zahlungspflichtige Person eingetragen sein.

* Das Gesamteinkommen der Familie darf die in den Antragsbedingungen angegebenen Grenzen nicht überschreiten.

* Der Begünstigte und seine mit ihm zusammenlebenden Familienangehörigen müssen mehr als zwei Wohnungen besitzen und dürfen keine Mieteinnahmen erzielen. Ebenso sind Personen, die über juristische Personen Immobilien besitzen, oder Familienangehörige, die Immobilien besitzen, nicht antragsberechtigt.

Der Betrag, den jeder Begünstigte erhält, entspricht 90 % der Grundsteuerrechnung des entsprechenden Jahres. Als Hauptwohnsitz gilt dabei der Wohnsitz, an dem der Begünstigte und seine Familie gemeldet sind.

Der Antrag kann online über die Website der Gemeinde oder persönlich nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 922-86-31-27 (Durchwahl) eingereicht werden. 119-201.

Alle Informationen zu dieser Hilfe finden Sie unter folgendem Link:

https://sede.santiagodelteide.es/publico/procedimiento/SS39