Der Stadtrat stellt 45.000 Euro für den Start neuer Geschäftsprojekte in der Gemeinde bereit
Die Bewerbungsfrist endet am 22. August
Der Stadtrat von Santiago del Teide hat den Aufruf zur Gewährung von Zuschüssen gestartet, die darauf abzielen, die Gründung und den Beginn der Tätigkeit jener Unternehmensprojekte zu unterstützen, die Wirtschaftstätigkeit und Arbeitsplätze in der Gemeinde schaffen und deren subventionierte Investitionsausgaben in der Gemeinde getätigt werden Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem letzten Tag der Einreichung des Zuschussaufrufs.
Zu diesem Zweck hat der Rat eine finanzielle Zuweisung in Höhe von 45.000 Euro bereitgestellt und betont, dass die Frist für die Beantragung dieser Hilfe am 22. August endet. Es ist erwähnenswert, dass das Ziel dieses Hilfeaufrufs darin besteht, die Schaffung wirtschaftlicher Aktivitäten in der Gemeinde zu fördern und die Entstehung neuer Geschäftsaktivitäten zu fördern, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und es ihnen ermöglichen, im Wettbewerb zu bestehen Stoff. lokal produktiv.
An dieser Ausschreibung können natürliche oder juristische Personen sowie Gütergemeinschaften teilnehmen, die in dem im jeweiligen Auswahlverfahren festgelegten Zeitraum eine wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben; die über eine öffentlich zugängliche Niederlassung in der Gemeinde verfügen oder im Falle von Gewerbetreibenden, die ihre Tätigkeit ausüben, ohne eine Niederlassung zu eröffnen, für mindestens 6 Monate in der Gemeinde gemeldet sein müssen, sofern diese wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird in Santiago del Teide.
Darüber hinaus müssen die Begünstigten eine Anfangsinvestition in Höhe von 2.000 Euro oder mehr getätigt haben, die sie zum Zeitpunkt der Antragstellung begründen müssen, und es sich um Kleinstunternehmen handeln, die weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigen , sowie dass der Umsatz oder das Vermögen 2 Millionen Euro nicht überschreitet, neben anderen Anforderungen, die in den Regulierungsgrundlagen der Subvention festgelegt sind.
Was die Höhe dieser Beihilfe betrifft, so beläuft sich die von der Stadtverwaltung von Santiago del Teide gewährte Beihilfe auf maximal 3.000,00 € mit einer Grenze von 50 % der förderfähigen Investition (Mindestinvestition 2.000,00 €). hängt von der Verfügbarkeit des Budgets ab und priorisiert Projekte, sofern sie die in jeder Ausschreibung festgelegten Anforderungen erfüllen, entsprechend dem Datum der Eintragung in das Generalregister. Ebenso darf das Gesamtvolumen der im Rahmen der jährlichen Ausschreibungen zu gewährenden Beihilfen die Höhe der dem betreffenden Jahr entsprechenden Kredite nicht überschreiten, so dass diese gewährt werden, bis die verfügbaren Kredite erschöpft sind.
Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den Rat unter der Rufnummer 922-86-31-27, Durchwahl 401.