Der Stadtrat stellt 45.000 € zur Verfügung, um neue Geschäftsprojekte in der Gemeinde zu fördern. Die Bewerbungsfrist endet am 27. Juli. Der Stadtrat von Santiago del Teide hat einen Aufruf zur Gewährung von Zuschüssen veröffentlicht, um die Gründung und den Beginn der Tätigkeit von Geschäftsprojekten zu unterstützen, die wirtschaftliche Aktivität und Arbeitsplätze in der Gemeinde schaffen und die vom 20. Oktober 20120 bis zum Datum begonnen haben der Präsentation des Antrags. Dafür hat sie einen wirtschaftlichen Betrag von 45.000 € bereitgestellt und die Frist für die Beantragung dieser Zuschüsse endet am 27. Juli. Mit diesem Hilferuf soll die Schaffung von wirtschaftlicher Aktivität in der Gemeinde gefördert werden, um die Generation zu fördern von neuen Geschäftsaktivitäten, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und es ihnen ermöglichen, im lokalen Produktionsgefüge zu konkurrieren. An dieser Ausschreibung können natürliche oder juristische Personen sowie Gütergemeinschaften teilnehmen, die während des im jeweiligen Auswahlverfahren festgelegten Zeitraums eine wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben; dass sich sein Standort sowie sein steuerlicher und sozialer Wohnsitz im Gemeindegebiet von Santiago del Teide befinden und eine Anfangsinvestition in Höhe von oder mehr als zweitausend Euro getätigt haben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu begründen ist und dass es handelt sich um Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Umsatz oder Vermögen ua 2 Millionen Euro nicht überschreiten. Die vom Stadtrat von Santiago del Teide gewährte Hilfe beträgt maximal 3.000,00 € mit einer Obergrenze von 50% der förderfähigen Investition (Mindestinvestition € 2.000,00) gemäß den Bestimmungen in Basis 4. Die Gewährung dieser Die Hilfe wird von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig gemacht, wobei den Projekten Priorität eingeräumt wird, sofern sie die in jeder Aufforderung festgelegten Anforderungen gemäß dem Datum der Eintragung in das allgemeine Register erfüllen. Der Gesamtbetrag der im Rahmen der Aufforderungen jährlich zu gewährenden Beihilfen darf die Höhe der Kredite für die betreffende Maßnahme nicht überschreiten, so dass diese bis zur Erschöpfung der verfügbaren Kredite gewährt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Tel. 922-86-31-27 Durchwahl 401.