Die Stadtverwaltung erhöht die Unterstützung für den lokalen Primärsektor auf 70.000 €.

 

Anträge können bis zum 4. Mai eingereicht werden, die maximale Fördersumme beträgt 3.500 €.

 

Die Stadtverwaltung Santiago del Teide gibt bekannt, dass die Antragsfrist für die Unterstützung von Einzelpersonen und juristischen Personen, die im lokalen Primärsektor tätig sind und die in den Richtlinien festgelegten Voraussetzungen erfüllen, bis zum 4. Mai läuft.

 

Diese Zuschüsse sollen die Entwicklung der Aktivitäten im Primärsektor fördern und bestehende Aktivitäten unterstützen, um deren optimale Funktionsfähigkeit und Fortbestand zu gewährleisten.

 

Zu diesem Zweck hat die Stadtverwaltung ein Budget von 70.000 € bereitgestellt (10.000 € mehr als bei der letzten Ausschreibung). Jeder Antragsteller erhält mindestens 500 € und maximal 3.500 €.

 

Natürliche oder juristische Personen, die im Primärsektor tätig sind und die folgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, können sich für diese Ausschreibung bewerben:

 

- Sie müssen seit mindestens sechs Monaten vor Veröffentlichung dieser Teilnahmebedingungen im Einwohnerregister der Gemeinde Santiago del Teide eingetragen sein und ihre Tätigkeit in dieser Gemeinde ausüben.

 

- Sie müssen ihren Sitz in der Gemeinde Santiago del Teide haben (juristische Person).

 

- Die Begünstigten müssen ihren Steuerpflichten, Sozialversicherungsbeiträgen, Abgaben an die staatlichen und regionalen Steuerbehörden sowie an die Gemeindekasse fristgerecht nachgekommen sein und dürfen keiner der in Artikel 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November (Allgemeines Subventionsgesetz) genannten Umstände unterliegen. Hierzu müssen sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

 

- Sie müssen für die Gewerbesteuer (IAE) und die entsprechenden Sozialversicherungsprogramme registriert sein.

 

- Die Antragsteller müssen alle zuvor von der Stadtverwaltung Santiago del Teide erhaltenen Finanzhilfen nachweisen.

 

Investitionen zur Verbesserung der Geschäftstätigkeit durch den Einsatz erneuerbarer Energien (nicht lagergebundene Vermögenswerte) können förderfähig sein. Dazu gehören Investitionen, die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz fördern und zum Fortschritt und Wachstum des Unternehmens beitragen, wie beispielsweise die Installation von Wasser- und Energiesparsystemen (nicht lagergebundene Vermögenswerte), umweltfreundliche Praktiken in den einzelnen Sektoren, Ausgaben für die Prävention von Arbeitsunfällen, Computerausrüstung (nicht lagergebundene Vermögenswerte) sowie eine Vielzahl weiterer Ausgaben, die in den Förderrichtlinien detailliert aufgeführt sind.

 

Alle relevanten Informationen (Antragsformular, Ausschreibung etc.) finden Sie unter folgendem Link:

 

https://sede.santiagodelteide.es/publico/edictos/2026000024