Der Stadtrat von Santiago del Teide garantiert den Einwohnern die kostenlose Müllabfuhr.
Die Stadtverwaltung erhebt keine Gebühren, solange die Kosten vollständig aus dem Stadthaushalt gedeckt sind.
„Die Einwohner von Santiago del Teide müssen keine Müllgebühren zahlen, solange die Kosten vollständig aus dem Stadthaushalt gedeckt sind“, versichert Bürgermeister Emilio Navarro. Er betont, dass diese Maßnahme die Finanzen der Einwohner nicht belasten wird und der Stadtrat die geltenden Bestimmungen einhält.
Der Stadtrat von Santiago del Teide hat die neue Verordnung zur Regelung der Müllabfuhr verabschiedet. Diese Verordnung basiert auf der Umsetzung einer europäischen Richtlinie und dem Gesetz 7/2022 über Abfall und kontaminierte Böden, das Gemeinden verpflichtet, über ein Finanzinstrument zur Finanzierung der Müllabfuhr zu verfügen.
Emilio Navarro erklärt, der Stadtrat von Santiago del Teide habe „sorgfältig recherchiert und eine umfassende, sozial und rechtlich tragfähige Verordnung verabschiedet, die für alle zukünftigen Szenarien gerüstet ist.“ Der Bürgermeister betont: „Unser Ziel ist klar: Wir halten uns an das Gesetz, gewährleisten die Dienstleistung und schützen unsere Einwohner.“
Zu diesem Zweck beschloss der Stadtrat die Einführung einer Gebührenbefreiung. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung von Santiago del Teide den Einwohnern keine Rechnungen stellt, solange die Kosten der Dienstleistung aus dem Stadthaushalt gedeckt sind.
Die auf Vorschlag der Stadtverwaltung in der Plenarsitzung verabschiedete Vereinbarung beinhaltet Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen. Hierfür wurde ein Modell der sozialen Gerechtigkeit etabliert, das sicherstellt, dass die Gebühr, sollte sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden müssen, schrittweise erhoben wird. Dabei werden die Schwächsten umfassend geschützt und diejenigen, die den größten Teil des Abfalls produzieren, stärker zur Kasse gebeten.
Der Bürgermeister von Santiago del Teide, Emilio Navarro, betont: „Diese wichtige Dienstleistung ist gewährleistet, das Gesetz wird eingehalten, und die Einwohner zahlen erst, wenn es notwendig wird.“ Der Stadtrat betont, dass „diese Entscheidung einen auf Weitsicht, Verantwortungsbewusstsein und solider Verwaltung basierenden Regierungsstil widerspiegelt, der Improvisation vermeidet und rechtliche sowie soziale Stabilität gewährleistet.“
Die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 hat das grundlegende Ziel, die finanzielle Tragfähigkeit der Abfallentsorgung, des Abfalltransports und der Abfallbehandlung in den Gemeinden sicherzustellen. Ihre Umsetzung, die seit dem 1. Januar von der Zentralregierung angeordnet wurde, sieht vor, dass die gesamten Kosten für Abfallentsorgung, -bewirtschaftung, -transport und -behandlung an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.