Die Stadtverwaltung von Santiago del Teide bittet um Zuschüsse für die Renovierung von Privathäusern im Rahmen des Kanarischen Wohnungsbauplans 2020–2025.
Die Zuschüsse, deren Bewerbungsfrist bis zum 2. Juli läuft, ermöglichen unter anderem Projekte wie Fassadenreparaturen und den Anschluss an die Kanalisation.
Die Stadtverwaltung von Santiago del Teide schreibt Zuschüsse für die Renovierung von Privathäusern in ländlichen Gebieten im Rahmen des Kanarischen Wohnungsbauplans 2020–2025 aus und hat dafür 318.547,83 € bereitgestellt.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, Familien zu unterstützen, die die Anforderungen des Regionalprogramms zur Bekämpfung der Landflucht im Rahmen des Kanarischen Wohnungsbauplans 2020–2025 erfüllen und die Sanierung oder Anpassung von Privathäusern auf dem Land an Mindestlebensbedingungen, Energieeffizienz, Struktur und andere notwendige Instandhaltungsarbeiten anstreben, um Menschen zum Verbleib im ländlichen Raum oder zum Umzug dorthin zu ermutigen.
Die spezifischen Anforderungen an die Wohnsituation umfassen:
1. Wohnungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel mindestens zwanzig Jahre alt sein, mit Ausnahme von Projekten des Typs A.a) und/oder A.b) in Wohnungen, in denen Menschen über 65 Jahre oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität und eingeschränkter Mobilität wohnen. Ebenso können Arbeiten zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen aufgrund schwerwiegender Mängel an der Wohnung gefördert werden, die auf eine Nichteinhaltung des Basisdokuments der Technischen Bauordnung (DB-HS) zur Gesundheit hindeuten und die Bewohnbarkeit beeinträchtigen oder behindern, indem sie die Sicherheit von Personen gefährden, selbst wenn die Wohnungen nicht das erforderliche Alter haben. Dies gilt auch für Arbeiten des Typs A in Wohnungen, in denen die Wohngemeinschaft aus einer gefährdeten Gruppe gemäß Abschnitt 5.1 derselben Zeile D besteht.
2. Die Nutzung der Wohnung für touristische Vermietungen oder andere Zwecke als den ständigen, gewöhnlichen Wohnsitz ist verboten. Privatwohnungen, die zur Langzeitvermietung bestimmt sind, müssen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ausschließlich dieser Nutzung gewidmet sein.
3. Die Wohnung darf nicht länger als sechs Monate pro Jahr leer stehen.
Alle Informationen zum Wettbewerb (Regeln, Bewerbung, Ausschreibung usw.) finden Sie unter folgendem Link:
https://sede.santiagodelteide.es/publico/edictos/2025000056