Der Stadtrat eröffnet die Frist für die Beantragung von Beihilfen für den Primärsektor der Gemeinde

 

Die Bewerbungsfrist ist bis zum 22. März geöffnet und die Höhe des Zuschusses, den jeder Begünstigte erhält, beträgt bis zu einem Höchstbetrag von 2.750€

 

Der Stadtrat von Santiago del Teide teilt mit, dass bis zum 22. März die Frist für die Beantragung von Beihilfen für den Primärsektor der Gemeinde offen sein wird, die ein wirksames Instrument sein sollen, um sowohl die Entwicklung von Aktivitäten in dem Sektor zu erhöhen und zu fördern als auch die bereits bestehende Aktivität zu unterstützen, indem sie ihr optimales Funktionieren für ihr Wachstum und ihre Kontinuität bieten und fördern.

 

Die Höhe des Zuschusses, den jeder

 

Begünstigter, wird mindestens 500,00 Euro und bis zu

 

Ein Maximum von 2.750,00 Euro.

 

An dieser Ausschreibung können natürliche oder juristische Personen teilnehmen, die im Primärsektor tätig sind und die folgenden allgemeinen Anforderungen nachweisen:

 

- Mindestens SECHS MONATE vor der Veröffentlichung der vorliegenden Grundlagen im städtischen Einwohnerverzeichnis der Gemeinde Santiago del Teide registriert zu sein und die Tätigkeit in dieser Gemeinde auszuüben.

 

-Haben Sie den Sitz der Entität in der Gemeinde Santiago del Teide (Einheit mit Rechtspersönlichkeit).

 

-Die Begünstigten müssen über ihre steuerlichen Verpflichtungen, die Sozialversicherung, die staatlichen und autonomen öffentlichen Finanzen und die städtische Schatzkammer auf dem Laufenden sein und in keinem der in Artikel 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen vorgesehenen Fälle verwickelt sein, für deren Zweck sie eine verantwortliche Erklärung abgeben.

 

-In der Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten (IAE) und in den jeweiligen Sonderregelungen der Sozialversicherung registriert sein.

 

-Die zuvor vom Stadtrat des historischen Dorfes von Santiago del Teide erhaltenen finanziellen Beihilfen gerechtfertigt zu haben.

 

Die juristischen Personen müssen den Antrag bei der elektronischen Zentrale des Rathauses https://sede.santiagodelteide.es einreichen, da sie verpflichtet sind, elektronisch mit der Verwaltung in Kontakt zu treten.

 

Natürliche Personen können wählen, ob sie sich elektronisch beziehen oder die Unterlagen mit einem der in Artikel 16.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren vorgesehenen Mittel vorlegen:

 

• Im elektronischen Register der Verwaltung oder Stelle, an die sie sich wenden, sowie in den übrigen elektronischen Registern eines der in Artikel 2.1 genannten Subjekte.

 

• In den Postämtern, in der gesetzlich festgelegten Form.

 

• In den diplomatischen Vertretungen oder konsularischen Ämtern Spaniens im Ausland.

 

• In den Ämtern für Registrierungshilfe.

 

• In allen anderen Bestimmungen, die die geltenden Bestimmungen festlegen.

 

Alle Informationen zu diesen Beihilfen (Antragsmodell, Ausschreibungsgrundlagen und so weiter) sind unter folgendem Link verfügbar:

 

Https://sede.santiagodelteide.es/publico/edictos/2023000020