Der Stadtrat eröffnet den Förderzeitraum für Familien mit Kindern, die in Kindergärten der ersten Stufe im Alter von 0 bis 3 Jahren eingeschrieben sind
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 19. Februar und ist nur nach Terminvereinbarung möglich, sofern Sie sich für eine persönliche Vorlage der Unterlagen entscheiden
Der Stadtrat von Santiago del Teide setzt ein weiteres Jahr fort, wobei eine seiner Prioritäten darin besteht, die frühe Einschulung der Jungen und Mädchen der Gemeinde in Kindergärten zu ermöglichen, wobei er sich der Bedeutung bewusst ist, die diese für ihre umfassende Entwicklung haben, und dadurch auch die Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf zu erleichtern Familienleben für Väter, Mütter und/oder Erziehungsberechtigte.
In diesem Sinne wurde bis zum 19. Februar ein Hilfsaufruf für Familien mit Kindern eröffnet, die im ersten Zyklus der frühkindlichen Bildung im Alter von 0 bis 3 Jahren in Kindergärten eingeschrieben sind, sowohl in öffentlichen als auch in privaten Kindergärten in der Gemeinde Santiago del Teide oder andere Gemeinden, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in Santiago del Teide gemeldet sind und ihren Wohnsitz haben.
Begünstigte dieser Hilfe können Väter, Mütter oder Erziehungsberechtigte sein, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.- Kinder im Alter von null bis drei Jahren, die in Kindergärten eingeschrieben sind, in Ihrer Obhut haben oder gesetzlich unter Ihrer Vormundschaft stehen und dass der Besuch dieser Zentren kontinuierlich erfolgt.
2.- Mindestens sechs Monate vor Einreichung des Antrags in der Gemeinde des historischen Dorfes Santiago del Teide registriert sein.
3.- Dass das Pro-Kopf-Einkommen der Familie auf keinen Fall das aktuelle monatliche IPREM gemäß der in der fünften Basis festgelegten Formel überschreitet.
4.- Seien Sie bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten gegenüber der Gemeinde-, Staats-, Regional- und Sozialversicherungskasse auf dem Laufenden, wofür die Stadtverwaltung von Santiago del Teide ausdrücklich zur Überprüfung befugt ist.
5.- Keinem der in Artikel 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen festgelegten Verbote unterliegen.
𝗖𝗜𝗧𝗔 𝗣𝗥𝗘𝗩𝗜𝗔
Personen, die daran interessiert sind, diesen Antrag auf elektronischem Wege einzureichen, müssen die entsprechenden Verfahren über die Gemeindeverwaltung durchführen:
https://sede.santiagodelteide.es/
Personen, die die Unterlagen persönlich vorlegen möchten, müssen telefonisch einen Termin vereinbaren (922-86-31 27, Durchwahl 240 und/oder 241) und das Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen mitbringen, die Sie unten herunterladen können Link, auf dem außerdem alle Informationen zu diesem Hilfsaufruf zu finden sind:
https://sede.santiagodelteide.es/publico/edictos/2024000005